BEITRAGSORDNUNG
Des Fördervereins „Förderkreis Willi Sitte Galerie e.V.“
- Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 2,4 5, und 8 der Satzung in der Fassung vom 19. Mai 2010.
- Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 15.10.2010 in Merseburg die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
- Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil des Aufnahmeantrags ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
- Regelungen
- Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres, d. h. erstmalig bis zum 31.12.2011.
Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
- Die Höhe der einzelnen Beiträge wurde auf o. g. Mitgliederversammlung wie folgt beschlossen:
2.1. Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag von EUR 60,00.
2.2. Die ermäßigte Beitragshöhe zum halben Jahresbeitrag können Schüler und Studenten in Anspruch nehmen.
2.3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
2.4. Firmen in der Rechtsordnung von Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit Mitglied des Fördervereins zu werden. Dabei gilt für Gewerbetreibende ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von EUR 200,00, für Firmen eine Beitragshöhe von EUR 500,00.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
Anschrift: „Förderkreis Willi Sitte Galerie e.V.“
Domstr. 15
06217 Merseburg
- Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal. Die Beitragszahlung erfolgt im Übrigen anteilig.
- Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
Bankverbindung: Konto-Nr.: 388 328 478 ; Saalesparkasse (BLZ 800 537 62).
IBAN: DE38 8005 3762 0388 3284 78
- Alle Vereinsbeiträge sind zum 30.03. des Jahres fällig.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren von EUR 2,50 zur Deckung des damit verbundenen Aufwands erhoben.
- Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Merseburg, den 17.02.2011