Satzung des Fördervereins „Förderkreis Willi-Sitte-Galerie e. V.“
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Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Förderkreis Willi-Sitte-Galerie e. V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Merseburg. Der Verein wird rechtskräftig durch die Eintragung im Vereinsregister.
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Zweck und Aufgaben des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.
Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Förderkreis die Willi-Sitte-Galerie im Gebäude Domstraße 15 in Merseburg betreibt.
Der Verein plant, organisiert und realisiert Ausstellungen und leitet ihre Durchführung. Die Ausstellungen der Willi-Sitte-Galerie stehen dem gesamten Spektrum der bildenden Kunst offen. Dabei sollten neben der überregionalen Bedeutsamkeit stets auch regionale Bezüge und die Förderung Junger Kunst Berücksichtigung finden. …
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Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 51 ff. der gültigen Abgabenverordnung. …
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Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden, die Beiträge zur Förderung des Vereins zu leisten bereit sind. …
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Finanzierung
Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe der Mitgliedsbeiträge. …
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Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. …
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Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe
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Mitgliederversammlung
Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einschließlich einer Jahresrechnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich einzuladen sind. …
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Vertretung des Vereins nach außen
Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. …
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Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. …